EZA-Konformitätserklärung
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage (EZA) wird der Zertifizierungsprozess mit der EZA-Konformitätserklärung abgeschlossen. Das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) bestätigt nur, dass Ihre EZA grundsätzlich die Anforderungen in Verbindung mit den entsprechenden aktuellen gesetzlichen Netzanschlussanforderungen (z.B. SDLWindV, BDEW-Richtlinie etc.) erfüllen kann.
Durch diese Konformitätserklärung wird das Planungszertifikat auf seine Umsetzung überprüft. Damit wird der endgültige Nachweis erbracht, dass die errichtete Anlage tatsächlich die Anforderungen gemäß SDLWindV oder BDEW-Richtlinie inklusive aller vier Ergänzungen erfüllt. Schließlich Ausstellung einer EZA-Konformitätserklärung endet die Gültigkeit des Anlagenzertifikats.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Netzanschlussanforderungen.
Seit dem 01. April 2011 dürfen keine Windenergieanlagen ans Netz gehen, welche nicht Netzanschlussrichtlinie und gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wir empfehlen bei größeren Windparks bzw. Mischwindparks vorab eine Netzstudie durchzuführen.
Dabei stehen wir Ihnen bei allen Fragen sowie für ein Repowering zur Seite.
Seit dem 01. April 2011 dürfen keine Solaranlagen (Gesamtscheinleistung am Netzverknüpfungspunkt von über 1 MVA oder eine Mittelspannungskabellänge von 2 km überschritten) ans Netz gehen, welche nicht die Netzanschlussrichtlinie und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wir empfehlen bei größeren Solarparks bzw. Mischparks vorab eine Netzstudie durchzuführen.
Dabei stehen wir Ihnen jederzeit bei allen Fragen zur Seite.
Seit dem 01. Januar 2014 dürfen keine Verbrennungskraftmaschinen (Gesamtscheinleistung am Netzverknüpfungspunkt von über 1 MVA oder eine Mittelspannungskabellänge von 2 km überschritten) ans Netz gehen, welche nicht Netzanschlussrichtlinie und gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wir empfehlen bei größeren VKM/BHKW bzw. Mischparks vorab eine Netzstudie durchzuführen.
Dabei stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite.