Windenergieanlagen
Onshore-Windenergieanlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz sind in Deutschland gemäß SDLWindV, BDEW-Richtlinie inklusive aller vier Ergänzungen und TC2007 zertifizierungspflichtig. Der Zertifizierungsprozess von Onshore-Windenergieanlagen ist zweistufig angelegt:
- Anlagenzertifikat (Planungszertifikat)
- EZA-Konformitätserklärung
Wir empfehlen bei größeren Windparks bzw. Mischwindparks vorab eine Netzstudie durchzuführen. Dabei stehen wir Ihnen bei allen Fragen sowie für ein Repowering zur Seite.
In der ersten Phase erstellen wir bei positivem Befund für den Netzanschluss das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) gemäß Richtlinien der FGW (TR8), dann kann die EZA in Betrieb genommen werden. Dies ermöglicht Ihnen den Vergütungsanspruch für Ihr Projekt.
Der tatsächliche Nachweis wird aber erst durch die EZA-Konformitätserklärung erbracht.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Netzanschlussanforderungen.
Durch diese EZA-Konformitätserklärung wird das Planungszertifikat auf seine Umsetzung überprüft. Damit wird der endgültige Nachweis erbracht, dass die errichtete EZA tatsächlich die Anforderungen gemäß SDLWindV erfüllt.
Das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) ist zunächst gültig bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme der letzten Erzeugungseinheit (EZE) in der EZA. Die Gültigkeit endet mit dem Ausstellungsdatum der EZA-Konformitätserklärung.
Wir unterstützen Sie gerne schon während der Planungsphase mit:
– Verlustbewertungen,
– Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen,
– dynamischen Berechnungen,
– Beurteilung von Netzrückwirkungen sowie
– Nachweis des Blindleistungsvermögens.
Damit bringen wir sowohl Ihre Onshore-, als auch Ihre Offshore-Windenergieanlagen am Netzanschlusspunkt mit unseren langjährigen Erfahrungen optimal und zuverlässig entsprechend den aktuellen technischen Regeln ans Netz.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den jeweiligen Netzbetreibern.