VKM/BHKW
Seit dem 01. Januar 2014 dürfen keine Verbrennungskraftmaschinen (Gesamtscheinleistung am Netzverknüpfungspunkt von über 1 MVA oder eine Mittelspannungskabellänge von 2 km überschritten) ans Netz gehen, welche nicht Netzanschlussrichtlinie und gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Somit sind die Verbrennungskraftmaschinen in Deutschland gemäß BDEW-Richtlinie inklusive aller vier Ergänzungen und TC2007 zertifizierungspflichtig.
Der Anlagenzertifizierungsprozess von VKM/BHKW ist auch zweistufig angelegt:
- Anlagenzertifikat (Planungszertifikat)
- EZA-Konformitätserklärung
Wir empfehlen bei größeren VKM/BHKW bzw. Mischparks vorab eine Netzstudie durchzuführen.
Dabei stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite.
- Der jeweilige Anlagenbetreiber legt dem zuständigen Netzbetreiber das Einheitenzertifikat bis 30. Juni 2015 sowie das Anlagenzertifikat bis 30. September 2015 vor.
Für VKM/BHKW über 10 MVA gilt:
- Der jeweilige Anlagenbetreiber weist dem zuständigen Netzbetreiber die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt – mit Ausnahme der dynamischen Netzstützung und des Verbleibens der Erzeugungsanlage am Netz im Fehlerfall – nach.
- Der Nachweis der dynamischen Netzstützung und des Verbleibens der Erzeugungsanlage am Netz im Fehlerfall ist im Rahmen der weiterhin notwendigen Vorlage des Einheiten- und Anlagenzertifikates beim zuständigen Netzbetreiber bis 31. Dezember 2016 zu erbringen.
Damit Ihre VKM/BHKW-Anlage auch ein Herzstück der Energiewende wird, weisen wir die elektrischen Eigenschaften Ihrer EZA gemäß den aktuellen gesetzlichen Netzanschlussanforderungen nach.
In der ersten Phase erstellen wir bei positivem Befund für den Netzanschluss das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) gemäß Richtlinien der FGW (TR8), dann kann die EZA in Betrieb genommen werden.
Der tatsächliche Nachweis wird aber erst durch die EZA-Konformitätserklärung erbracht.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Netzanschlussanforderungen.
Durch diese Konformitätserklärung wird das Planungszertifikat auf seine Umsetzung überprüft. Damit wird der endgültige Nachweis erbracht, dass die errichtete BHKW-Anlage tatsächlich die Anforderungen gemäß BDEW-Richtlinie inklusive aller vier Ergänzungen erfüllt.
Dies ermöglicht Ihnen endgültig den Vergütungsanspruch durch den Netzbetreiber für Ihr Projekt.
Das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) ist zunächst gültig bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme Ihrer letzten BHKW-Anlage. Die Gültigkeit endet mit dem Datum der Ausstellung der EZA-Konformitätserklärung.
Wir unterstützen Sie schon in der Planungsphase mit:
– Verlustbewertungen,
– Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen,
– dynamischen Berechnungen,
– Beurteilung von Netzrückwirkungen sowie
– Nachweis des Blindleistungsvermögens.
Damit bringen wir Ihr VKM/BHKW optimal und zuverlässig entsprechend den aktuellen technischen Regeln ans Netz.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Netzanschlussanforderungen sowie mit den jeweiligen Netzbetreibern.