Photovoltaik
Solaranlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz sind in Deutschland gemäß BDEW-Richtlinie inklusive aller vier Ergänzungen und TC2007 zertifizierungspflichtig.
Der Zertifizierungsprozess von Solaranlagen ist zweistufig angelegt:
- Anlagenzertifikat (Planungszertifikat)
- EZA-Konformitätserklärung
Wir empfehlen bei größeren Solarparks bzw. Mischparks vorab eine Netzstudie durchzuführen.
Dabei stehen wir Ihnen jederzeit bei allen Fragen zur Seite.
In der ersten Phase erstellen wir bei positivem Befund für den Netzanschluss das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) gemäß Richtlinien der FGW (TR8), dann kann die EZA in Betrieb genommen werden. Dies ermöglicht Ihnen den Vergütungsanspruch für Ihr Projekt.
Der tatsächliche Nachweis wird aber erst durch die EZA-Konformitätserklärung erbracht.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den gesetzlichen Netzanschlussanforderungen.
Durch diese Konformitätserklärung wird das Planungszertifikat auf seine Umsetzung überprüft. Damit wird der endgültige Nachweis erbracht, dass die errichtete EZA tatsächlich die Anforderungen am NAP erfüllt.
Das Anlagenzertifikat (Planungszertifikat) ist zunächst gültig bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme der letzten Erzeugungseinheit (EZE) in der EZA. Die Gültigkeit endet mit dem Datum der Ausstellung der EZA-Konformitätserklärung.
Wir unterstützen Sie schon in der Planungsphase mit:
– Verlustbewertungen,
– Lastfluss- und Kurzschlussberechnungen,
– dynamischen Berechnungen,
– Beurteilung von Netzrückwirkungen sowie
– Nachweis des Blindleistungsvermögens.
Damit bringen wir Ihre Solaranlage mit unseren langjährigen Erfahrungen optimal und zuverlässig entsprechend den aktuellen technischen Regeln ans Netz.
Nutzen Sie deshalb die langjährigen Erfahrungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den jeweiligen Netzbetreibern.