Grünes Licht für Ihren Netzanschluss

Anlagenzertifizierung

Gemäß der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) muss in Deutschland für den Netzanschluss einer dezentralen Erzeugungsanlage (EZA) in Abhängigkeit der vereinbarten Anschluss-Wirkleistung ein Anlagenzertifikat nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für Neuanlagen als auch für eine Erweiterung oder wesentliche technische Änderungen von Bestandsanlagen mit einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (EZE) an einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt.

Anlagenzertifikate für alle dezentralen EZA

Als akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellt MKH Greenergy Cert GmbH Anlagenzertifikate für alle Arten von dezentralen EZA – unabhängig von der eingesetzten Technologie (Windenergie, Photovoltaik, BHKW/VKM, Speichersysteme) oder von der angeschlossenen Spannungsebene (Mittel-, Hoch-, und Höchstspannungsnetz).

Richtlinien für die Anlagenzertifizierung

Die Anlagenzertifizierung erfolgt auf Basis der Technischen Richtlinie für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8: „Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“ (FGW TR8). Sie bestätigt die Einhaltung der elektrischen Anforderungen am Netzanschlusspunkt gemäß den Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers sowie den aktuell gültigen technischen Richtlinien:

  • VDE-AR-N 4110 – Anschluss am Mittelspannungsnetz
  • VDE-AR-N 4120 – Anschluss am Hochspannungsnetz
  • VDE-AR-N 4130 – Anschluss am Höchstspannungsnetz

Welche Zertifizierungsverfahren gibt es für EZA?

Der Typ des erforderlichen Anlagenzertifikates ergibt sich aus der mit dem Netzbetreiber am Netzanschlusspunkt vereinbarten Anschluss-Wirkleistung der gesamten EZA. Folgende Anlagenzertifikate gibt es:

Welche Prüfungen sind für EZAs notwendig?

Die Bewertungsgrundlage der Anlagenzertifizierung bilden die Elektroplanung der EZA in Verbindung mit den Typenzertifikaten der Erzeugungseinheiten (EZE) und Komponenten. Damit Sie als Kunde alle erforderlichen Dokumente und Informationen für die Prüfung der EZA zusammenstellen können, erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle vorab eine Checkliste. Anhand der zugesandten Dokumente wird dann im Anschluss das elektrische Verhalten der EZA mittels statischer und dynamischer Simulationen berechnet. Die Ergebnisse der Evaluierung werden anschließend in einem Prüfbericht dargestellt. Bei positiver Bewertung wird ein Anlagenzertifikat ausgestellt, das die Erfüllung der geltenden technischen Anschluss-Richtlinien und Bedingungen bestätigt. Dieses dient auch als Nachweis der richtlinienkonformen Planung der EZA gegenüber dem Netzbetreiber.

Welche Frist gibt es für die Vorlage beim Netzbetreiber?

In der Regel muss das Anlagenzertifikat rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der EZA beim Netzbetreiber eingereicht werden. Die genaue Frist erfahren Sie beim zuständigen Netzbetreiber. Unser Tipp: Für einen reibungslosen Zertifizierungsprozess empfehlen wir Ihnen, die Beauftragung der Anlagenzertifizierung bereits einige Monate vor der geplanten Inbetriebsetzung bei MKH Greenergy Cert GmbH in Auftrag zu geben.

Wie lange sind Anlagenzertifikate gültig?

Die Gültigkeit eines Anlagenzertifikates endet gemäß FGW TR8 mit der Ausstellung der Konformitätserklärung – spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme der ersten EZE innerhalb der EZA.

Wir beantworten Ihnen gern alle weiteren Fragen rund um die Anlagenzertifizierung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: buero@ge-cert.de!